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Forderungspapier zum Umweltleitfaden 2019

Dynamische Entwicklung der Bio-Quote auf 90%!

Hamburg.bio hat als Reaktion auf den aktualisierten Umweltleitfaden ein Forderungspapier entworfen, das die Maßnahmen für eine umweltverträgliche Beschaffung einordnet und mit konkreten Forderungen verknüpft. 

 

Zahlreiche Maßnahmen, die im überarbeiteten Umweltleitfaden im Bereich Lebensmittel genannt werden, sind relativ offen formuliert und anfällig für Hintertüren. Grundsätzlich begrüßen wir die Dynamik, die im Bereich der umweltverträglichen Beschaffung anläuft. Die Stadt anerkennt damit die Hebelwirkung, die im Rahmen ihres Einflussbereichs entsteht. Im Lebensmittelbereich sind davon einerseits die Beschaffung von Lebensmitteln insgesamt und andererseits Dienstleistungskonzessionen und den Betrieb städtischer Kantinen, aber auch öffentliche Einrichtungen verpflichtend betroffen. Städtische Unternehmen werden hingegen nur auf freiwilliger Basis angesprochen.

 

EINSCHÄTZUNG

  • Mit 10% Bio wurde erster Schritt zur verbindlichen Integration von Bio-Lebensmitteln in der öffentlichen Beschaffung gemacht. Das ist als Start positiv zu bewerten, reicht aber bei Weitem nicht aus. Um die regionale Wirtschaft anzukurbeln und Bio nicht ersatzweise, sondern systematisch einzuführen, müssen Bio-Anteile eine überwiegende Mehrheit des Produkteinsatzes ausmachen. Als Biostadt hat die Stadt Hamburg die Verpflichtung, die ökologische Verpflegung maßgebend voranzubringen.
  • Es ist kritisch, dass städtische Unternehmen nicht über den Umweltleitfaden verpflichtet werden. Ihr Auftrag ist die Erfüllung öffentlicher Aufgaben, die Hand in Hand mit der Berücksichtigung gesamtstädtischer Verpflichtungen und Bekenntnisse gehen. Die zahlreichen eigenständigen juristischen Personen machen einen erheblichen Anteil der öffentlichen Gemeinschaftsverpflegung aus.
  • Inwieweit die Schulen von den Regelungen betroffen sind, ist unklar. Die Schulverpflegung ökologischer zu gestalten, muss hingegen eines der Kernanliegen sein.
  • Mit 20% frischen Produkten gemäß der Saison wird der Versuch gewagt, Regionalität in der Beschaffung über Umwege der Saisonalität festzuschreiben. Das ist zu begrüßen. Problematisch ist jedoch die unklare Definition von Saisonalität in diesem Kontext. Welche Saison ist gemeint? Auf welchen Zeitraum bezieht sich die Vorgabe?
  • Zuschlagskriterium Bio: Es ist wichtig, dass für Rahmenvereinbarungen Bio zu einem merklichem Zuschlagskriterium wird. Der Bio-Anteil entscheidet zu 30% über die Vergabe des Auftrags, das begrüßen wir. 
  • Wir begrüßen die Vorgabe, dass bei Veranstaltungscaterings (?) mindestens 80% des Angebots vegetarisch sein muss. Die Anforderungen für Kantinen hingegen werden über die genannten Maßnahmen nicht zu einem spürbar reduzierten Fleischeinsatz führen. Hier braucht es griffigere und mutigere Vorgaben, nur dann kann auch teureres, qualitativ hochwertiges Fleisch eingesetzt werden.
  • Es ist kritisch zu bewerten, dass lediglich Mehrkosten von 10% als vertretbar gelten. Ökologische Lebensmittel sind aufgrund dessen teurer als konventionelle, da bereits zahlreiche externe Kosten im Rahmen einer nachhaltigeren Produktionsweise und gesünderen Preisstrukturen internalisiert sind. 

FORDERUNGEN

  • 10% Bio kann nur der Beginn eines stetigen Ausbaus der Bioquote auf 90% sein. Es braucht eine dynamische Entwicklung mit langfristig festgelegten Zielwerten in beispielsweise drei Schritten: 30% Bio bis 2022 – 50% Bio bis 2025 – 90% Bio bis 2030
  • Städtische Unternehmen müssen von Regelungen zur umweltverträglichen Beschaffung gleichermaßen betroffen sein. Eigenständige juristische Personen wie die Elbkinder, Elbe-Werkstätten oder die Studierendenwerke müssen in die ökologische Pflicht und Unterstützung genommen werden.
  • Regionalität: Saisonalität in Ausschreibungstexten und Beschaffungskriterien zur Förderung regionaler Produkte festzuschreiben, ist eine wirksame Möglichkeit, bedarf jedoch ausgeprägter Fachkenntnis sowohl im juristischen, als auch im Lebensmittelbereich. Die Gefahr der Diskriminierung europaweiter Bieter ist gegeben und muss subtil umgangen werden. Darüber hinaus spielt die Losgröße öffentlicher Ausschreibungen eine wesentliche Rolle, damit auch kleinere regionale Erzeuger partizipieren können.
  • Integration Verbandsware: Um zu vermeiden, dass in der Region produzierbare Produkte aufgrund des Preises überwiegend aus dem Ausland bezogen werden, sollte für einzelne Produkte oder Produktgruppen Verbandsware festgeschrieben werden. Darüber hinaus ist über ein Regional-Biolabel für die Ausser-Haus-Verpflegung nachzudenken, das in öffentlichen Ausschreibungen Verwendung finden dürfte.
  • Sichergestellte Kontrollverfahren: Die für die jeweiligen Einrichtungen zuständigen Behörden müssen die Kontrollfunktion übernehmen. Um Aufgaben und Ressourcen zu bündeln, muss über eine übergelagerte Kontrollinstanz in Form einer gesamtbehördlichen Kontrollstelle für die öffentliche Verpflegung nachgedacht werden.
  • Vertretbare Mehrkosten: Eine Maximalspanne von lediglich 10% Mehrkosten müsste an andere Kriterien gekoppelt werden. Beispielsweise müsste vorgelegt werden, dass Speisepläne Leitfäden und Empfehlungen zufolge umgestellt worden sind, um die Mehrkosten durch eine Reduzierung von Convenience und Fleisch sowie z.B. optimierte Ausgabesysteme zur Senkung von Lebensmittelabfällen aufzufangen. Da dies sehr individuelle Prozessleistungen sind, muss von Fall zu Fall entschieden werden können.
  • Finanzielle und beratende Unterstützung der Stadt: Bio ist als Wirtschaftsprinzip für die Gesellschaft günstiger, wenn langfristige und externe Kosten miteinkalkuliert werden. Es muss ein Schlüssel für die Berechnung der Mehrkosten im jeweiligen Verpflegungsbereich gefunden werden, der angepasst auf die Rahmenbedingungen von der Stadt getragen wird. Darüber hinaus muss die systematische Umstellung in Form von Bildungs- und Beratungsangeboten unterstützt werden. Erfahrungsberichte zeigen, dass bei einer systematischen Umstellung auf 100% Bio mit Mehrkosten von rund 15% gerechnet werden kann.

Damit der Umweltleitfaden schnellstmöglich umgesetzt wird, müssen praktikable Hilfestellungen erarbeitet werden. Wir fordern ein ergänzendes, auf die praktische Umsetzung ausgerichtetes Papier, das Unterstützung für die Erfüllung der einzelnen Maßnahmen leistet sowie damit verbundene Herausforderungen thematisiert. Gerne sind wir bereit, mit der Expertise unseres Netzwerks mitzuwirken.

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